Situation


Zum 01. Januar 2023 ist das Gelände in der Zähringer Str. 281 in den Besitz der Stadt Freiburg übergegangen. Die Stadt beruft sich auf die Ausübung ihres Vorkaufsrechts und leitet daraus eine Bindung an eine sportliche Nutzung ab.

Der Sportverein Alemannia möchte seine Kapazitäten erweitern und dafür das Gärtnereigelände nutzen. Laut BZ vom 29.06.2022 schweben ihm eine multifunktionale Fläche mit Räumlichkeiten für Zähringen vor oder ein Sportkindergarten, oder aber eine große Trainingsfläche und drei Multifunktionsflächen, die tagsüber von Schule oder Öffentlichkeit genutzt werden könnten sowie abends vom Verein selbst (BZ 31.12.22.)
Der Bürgerverein Zähringen wünscht sich „eine zweite Jahnhalle mit Kopfbau für Vereinsräumlichkeiten und Platz für Post und Polizei„ (BZ 29.06.2022).

Der Stadt wiederum schwebt eine Nutzung als offener „Bewegungsgarten“ vor, welcher der Bevölkerung auch unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft und Öffnungszeiten zur Verfügung steht.

Eine Sporthalle ist von Seiten der Stadt nicht geplant (BZ 31.12.2022).

Konkrete Planungen zum Gelände existierten ansonsten bisher keine.

Ende 2022 gab es Überlegungen, das Gelände für Geflüchtetencontainer zu nutzen, diese wurden jedoch nicht weiterverfolgt.

Das Gelände liegt weiterhinim Dornröschenschlaf bis Ende 2023.  Dann gibt es erneut Pläne für Container. Wie aus der Presse zu erfahren ist, sind diese jedoch noch nicht endgültig. Offenbar ist für die Unterbringung von Geflüchteten derzeit die Erweiterung der Kapazitäten in der Merzhauser Straße vorgesehen. 

Am 12. Januar werden wir jedoch in Kenntnis gesetzt, dass ab Montag, 15. Januar mit dem Rückbau auf dem Gelände begonnen wird. Auch der Bürgerverein und der Sportverein Alemannia erfahren dies ebenso kurzfristig. Der BV hatte zuvor drei Alternativvorschläge für die Platzierung der Container im Stadtteil Zähringen gemacht. 

Wir sind schockiert: unseres Wissens hat auf dem Gelände keinerlei naturschutzfachliche Untersuchung stattgefunden; die EU-weit streng geschützten Mauereidechsen befinden sich im Winterschlaf und dürfen nach §44 Bundesnaturschutzgesetz in ihrer Winterruhe nicht gestört werden.

Wir sind derzeit dabei, die Sachlage naturschutzrechtlich abzuklären. Offenbar gibt es ein Gutachten vom Dezember 2023, wir werden versuchen, in dieses Einsicht zu nehmen.